Am heutigen Mittwoch endete die Hauptverhandlung gegen Sabri Çimen am OLG Koblenz mit der Verurteilung des kurdischen Aktivisten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 53-Jährige als „hauptamtlicher Kader“ der Arbeiterpartei Kurdistan die „PKK-Gebiete“ Saarbrücken und Hannover verantwortlich geleitet habe, und verurteilte ihn deshalb wegen „mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren.
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